Friseur Jöllenbeck

3G bei uns

Die neue Coronaschutz-Verordnung NRW. Ab dem 24. November 2021 gibt es eine neue Coronaschutz Verordnung mit strengeren Regeln. Für körpernahe Dienstleistungen, zu denen das Friseur-Handwerk gezählt wird ändert sich vorläufig nichts. Ungeimpfte müssen einen tagesaktuellen zertifizierten negativen Corona-Test vorlegen!!! Damit bleibt für Euch alles beim alten und es gilt…….GEIMPFT GENESEN GETESTET. Wir freuen uns auf Euch